Brandschutzerziehung Grafik


Brandschutzerziehung

 


Die Brandschutzerziehung ist ein Fachbereich innerhalb der Feuerwehr und hat seit Jahren in der Samtgemeinde Selsingen einen hohen Stellenwert. Sie beginnt bereits in den Spielkreisen, Kindergärten und Kinder-Tagesstätten. Hierzu besuche ich nach Terminabsprache, mit Gitarre und Rauchhaus bewaffnet, jede Einrichtung in der Samtgemeinde.

Spielerisch, anschaulich, musikalisch, vor allem aber altersgerecht vermittele ich den Kindern die Lernziele wie:

  • Keine Angst vor "Darth Vader" (Feuerwehrmann unter schwerem Atemschutz),
  • das Erlernen des Notrufs 112,
  • das Erkennen und Meiden von Gefahren wie Rauch und Feuer, sowie
  • das richtige Verhalten wenn es doch mal brennt.

Hierzu sei erwähnt, dass ich als Brandschutzerzieher kein Pädagoge bin, sondern Fachberater der Feuerwehr, der diese Aufgabe im Ehrenamt leistet.

 

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Brandschutzaufklärung

 

 

Was für Kinder die Brandschutzerziehung ist für die Erwachsenen die Brandschutzaufklärung. Sie beinhaltet im Wesentlichen das Erkennen von Gefahren, das richtige Verhalten im Gefahrenfall, die Installation von Rauchmeldern, das Wissen um vorhandene Flucht- und Rettungswege, örtliche Alarmierungsarten und die richtige Handhabung von Feuerlöschern.

WICHTIG ! ! ! Gilt für alle Betreuungseinrichtungen

(Auszug aus den Technischen Regeln für Betriebsstätten ASR A2.2)

6.1. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Gebäuderäumung, siehe auch ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Auf Grundlage dieser technischen Regeln sowie der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 4 biete ich mit meinem erfahrenen Team für alle Mitarbeiter von Betreuungseinrichtungen der Samtgemeinde Selsingen eine kostenlose "Ausbildung zum Brandschutzhelfer" an. Diese beinhaltet einen theoretischen sowie einen praktischen Teil im Anschluss (Dauer jeweils ca.45 min.).

Für Terminabsprachen und weitere Informationen rufen Sie mich bitte an oder senden Sie eine Email.